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Oberriexinger Straße 55, 74343 Sachsenheim info(at)tvg-schneesport.de

Allgemeine Informationen und Teilnahmebedingungen

 

Anmeldung:

  • Bei der Reiseleitung der jeweiligen Ausfahrt
  • Anmeldeformular auf unserer Homepage
  • Online Anmeldung auf unserer Homepage
  • Geschäftsstelle TV Großsachsenheim e.V., Oberriexinger Straße 55, 74343 Sachsenheim

         Telefon: 07147 / 900225

         Fax: 07147 / 900227

         Öffnungszeiten: Montag, Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr,

                                   Dienstag 17:00 - 19:00 Uhr

Abfahrtstelle:

Großsachsenheim, Parkplatz beim Hallenbad, Oberriexinger Straße oder wie in der Ausfahrtsbeschreibung angegeben

Abfahrtszeiten:

Die Abfahrtszeiten sind jeweils bei den Reiseterminen angegeben.

Im Allgemeinen trifft man sich ca. 20 Min. vor der Abfahrt.

Versicherung:

Bei allen Sportausfahrten und Freizeiten besteht von Seiten der Abteilung Schneesport des TV Großsachsenheim e.V. für Mitglieder des TV Großsachsenheim Versicherungsschutz bei Unfällen oder Verletzungen.

Informieren sie sich auch über die spezielle DSV–Versicherung.

Nichtmitglieder sollten ihren Versicherungsschutz überprüfen.

Achtung:

Zur Absicherung einer krankheits- oder unfallbedingten Nichtteilnahme / Absage und dadurch entstehende Unkosten empfehlen wir unbedingt den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung!

Reisegepäck:

Bis zur Übergabe am Bus oder nach dem Ausladen am Zielort sind sie für ihre Gepäckstücke selbst verantwortlich.

Eine Reise-, Reisegepäck– oder Krankenversicherung hat manchem schon geholfen.

Bankverbindung:

VR Bank Stromberg-Neckar

BIC: GENODES1VBB

IBAN: DE13 6049 1430 0156 7800 11

 

Datenschutz:

Wir messen dem Thema Datenschutz große Bedeutung zu. Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten geschieht unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO. Wenn Sie mit uns in Kontakt treten (Kontaktformular oder per Email) verarbeiten wir Ihre Daten zur Bearbeitung Ihrer Anmeldung, für Anschlussfragen sowie zur Durchführung und Bezahlung der Ausfahrten.

Des Weiteren erklären Sie sich durch Ihre Anmeldung zu unseren Veranstaltungen damit einverstanden, dass dabei entstandene Bilder auf unserer Homepage, auf unseren Social-Media-Kanälen und in lokalen Printmedien veröffentlicht werden dürfen. Sollten Sie Einwände dagegen haben, so teilen Sie uns dies bitte mit. Sollten Sie weitere Fragen oder Bedenken zum Datenschutz haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des TV Großsachsenheim.

 

Allgemeine Teilnahmebedingungen der Abteilung Schneesport des TVGs

 

1. Anmeldung

Mit der Anmeldung werden unsere Teilnahmebedingungen

verbindlich anerkannt. Anmeldungen sind nur durch gleichzeitige

Erteilung einer Einzugsermächtigung gültig. Bitte verwenden Sie

unsere Anmeldeformulare.

 

2. Bezahlung

Durch Bankeinzug nach der Ausfahrt.

 

3. Leistungs- und Preisänderung

Es kann sich als notwendig erweisen, einzelne Reiseleistungen

(Zielgebiete, Hotel, etc.) oder den Reisepreis (Beförderungsentgelt,

Liftgebühren, etc.) auch nach der Anmeldung zu ändern.

 

4. Rücktritt des Teilnehmers

Die Abmeldung muss immer schriftlich an die Abteilungsleitung oder

den Reiseleiter erfolgen. Bei Rücktritt wird grundsätzlich eine

Bearbeitungsgebühr von EUR 15,-/Person erhoben.

Ab 4 Wochen vor Reisebeginn werden 25% des Reisepreises fällig,

mindestens jedoch ein Beitrag in Höhe der Bearbeitungsgebühr.

Ab 2 Wochen vor Reisebeginn werden 50% des Reisepreises und

ab 1 Woche vor Reisebeginn 100% des Reisepreises erhoben.

 

5. Rücktritt der Abteilung Schneesport

Für jede Veranstaltung gilt eine Mindestbeteiligung. Die Skiausfahrt

kann außerdem durch außergewöhnliche Umstände

(Schneemangel, Straßenverhältnisse, etc.) abgesagt werden.

 

6. Sonderwünsche zur Unterbringung

Sonderwünsche wie EZ, DZ, Zimmer mit Dusche bzw. Bad können

nur begrenzt und nach Eingang der Anmeldung berücksichtigt

werden. EZ-Zuschläge werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

7. Ausweispapiere

Jeder Teilnehmer muss im Besitz der erforderlichen Ausweispapiere

sein. Werden bei Auslandsreisen Teilnehmer ohne gültigen

Ausweispapiere bei Grenzüberschreitung zurückgewiesen, gehen

die Reisekosten und die uns entstehenden Ausfallgebühren zu

Lasten des Teilnehmers.

 

8. Haftung

Die Abteilung Schneesport haftet nicht für Druckfehler im Programmheft,

Angaben in Hotel-, Orts-, u. a. Prospekten auf deren Entstehung sie

keinen Einfluss nehmen kann und deren Richtigkeit nicht überprüft

werden kann. Für Unfälle, die bei Skiausfahrten, der Beförderung

und deren Ferienaktivitäten auftreten, kann die Skiabteilung nicht

haften. Die Abteilung Schneesport empfiehlt den Abschluss einer

Sport-Unfall-Versicherung und einer Skiversicherung.

 

9. Freizeiten

Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Unterschrift der Eltern

erforderlich. Mit ihrer Unterschrift übertragen sie für die Dauer der

Freizeit die Erziehungsberechtigung und Verantwortung der

jeweiligen Leitung. Diese erhält uneingeschränkt die Vollmacht. Falls

ihrem Kind während des Freizeitaufenthaltes etwas zustößt,

übertragen sie die Fürsorge dem Freizeitleiter. Sollte das Verhalten

ihres Kindes einen Freizeitverweis zur Folge haben, tragen sie die

Kosten der vorzeitigen Heimfahrt. In Notfällen wird ohne vorherige

Rücksprache Einwilligung zu Impfungen erteilt, wenn diese nach

ärztlicher Anordnung notwendig sind. Mit der Unterschrift anerkenne

sie die Hausordnung. Bei Verstößen dagegen und für den sich

daraus ergebenden Schaden wird vom Erziehungsberechtigten volle

Verantwortung übernommen.

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